Chronologie der Ereignisse um die kath. Pfarrgemeinde im Burgviertel

Bonn-Bad Godesberg

mit Beschreibung der Chronologie aus Sicht der Handelnden

 

 

April 2010

Erste Sitzung der „Steuerungsgruppe“ auf Einladung von Dr. Picken. Vorstellung von Themen für den „Prozess 2013“ durch den Dechanten. Erläuterung der Funktion der „Steuerungsgruppe“; sie sollte nach Angaben des Dechanten beratende Funktion haben.

Alle Gremien der drei Pfarrgemeinden des Dekanats sollten einen Beschluss fassen, wonach sie die Steuerungsgruppe unterstützen.

Entscheidend an dieser Sitzung war die vom Dechanten gegebene Auskunft, dass die „Steuerungsgruppe“ zur Koordination des „Prozesses 2013“ gedacht sei und dass sie beratende Funktion haben sollte.

30.04.2010

Vorlage des Beschlussentwurfs durch die Rendantur zur Abstimmung in den Gremien der Pfarrgemeinden auf Veranlassung des Dechanten. Im Gegensatz zur mündlichen Erläuterung sollte danach die „Steuerungsgruppe“ eine beschließende Funktion haben.

(VB Dokument 1: Vorbehaltsbeschluss Rendantur)

Aufgrund dieser Vorlage ergab sich, dass die „Steuerungsgruppe“ nunmehr, im Widerspruch zu den in der Sitzung im April durch den Dechanten gemachten Aussagen, doch beschließende Funktion haben sollte. Dass dies gewünscht war und nicht nur eine beratende Funktion, ergibt sich dann auch logisch aus den eMails des Dechanten vom 08.07.2010 und vom 19.07.2010.

            In der Sitzung am 15.12.2010 mit Weihbischof Dr. Koch wurde das Thema natürlich nochmals aufgegriffen. Dort versuchte der Dechant, die Vorlage der Rendantur als eine Fehlinformation hinzustellen und bat um Recherche, wer diese denn veranlasst habe etc.

            Liest man die eMails des Dechanten durch, dann ergibt sich die Antwort von selbst: Die beschließende Funktion der „Steuerungsgruppe“ war vom Dechanten selbst gewollt und auch veranlasst.

05.05.2010

Diskussion der Vorlage im Kirchenvorstand (KV) der Pfarrgemeinde im Burgviertel. Schwere rechtliche Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens, den Kirchenvorstand über die Steuerungsgruppe seiner im Gesetz festgelegten autonomen Entscheidungsrechte zu berauben.

Einstimmige Ablehnung der Vorlage durch den gesamten Kirchenvorstand. Anerkennung der Notwendigkeit der Kooperation im Hinblick auf „2013“ und daher Anerkennung der Steuerungsgruppe als beratendes Gremium für den „Prozess 2013“.

Wichtig ist hier, 2 Dinge auseinanderzuhalten:

1)       Der „Prozess 2013“ wurde weder vom KV noch vom PGR des Burgviertels abgelehnt, sondern von beiden Gremien unterstützt (s. auch den Beschluss des PGR vom 06.05.2010). Es ging also nicht um das „Ob“ des Prozesses, sondern darum, wie dieser umgesetzt wird. Hier bestanden beide Gremien des Burgviertels zu Recht auf ihren autonomen Rechten als gewählte Gremien einer eigenständigen Kirchengemeinde, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre eigenen Rechte selbst wahrnimmt, insbes. auch durch den KV.

2)       Im „Gesetz über die Verwaltung katholischen Kirchenvermögens“ von 1924, das als Nordrhein-Westfälisches Landesrecht fortgilt, ist festgesetzt, dass eine katholische Kirchengemeinde in ihrer Funktion als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ihren jeweiligen Kirchenvorstand (KV) vertreten wird. Diese Vertretungsrechte, die gleichzeitig eine Vertretungspflicht umfassen, kann der KV auch nicht an Dritte abtreten, egal in welcher Form diese auftreten. Das verbietet der Rechtscharakter der öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
            Insofern wäre das Einsetzen einer „Steuerungsgruppe“ in der vom Dechanten gewünschten Form, nämlich als eines über den einzelnen KV stehenden Entscheidungsgremiums, rechtswidrig gewesen. Rechtswidrig sind Handlungen, die gegen das geltende Recht verstoßen und mit der Einsetzung einer so gearteten „Steuerungsgruppe“ wäre gegen geltendes Landesrecht verstoßen worden. Es hätte daher gut getan, diese Frage im Vorfelde einer gründlicheren juristischen Prüfung zu unterziehen.

06.05.2010

Gleichartiger Beschluss des Pfarrgemeinderates (PGR) des Burgviertels: Einstimmige Ablehnung des „Vorbehalts“ bei ausdrücklicher Anerkennung des „Prozesses 2013“ und der Notwendigkeit der Abstimmung der Prozesse zwischen den Gemeinden.

(VB Dokument 2: PGR – Beschluss über Vorbehaltsklausel)

Beim Pfarrgemeinderat lägen die Dinge nicht ganz so stark juristisch geprägt, wie beim KV. Dennoch ist ein PGR als gewähltes und damit demokratisch legitimiertes Gremium ebenfalls gehalten, seine Rechte selbst wahrzunehmen und nicht auf Dritte zu delegieren. Das ergibt sich aus dem Prinzip der demokratischen Legitimation des PGR durch die Wahl (vgl. dazu auch das Rechtsgutachten zum Rücktritt des PGR).

            Will ein demokratisch legitimiertes Gremium seine Kompetenzen an Dritte abgeben oder (zum Teil) delegieren, so muss das Statut dieses Gremiums das vorsehen. Andernfalls würde das Prinzip der demokratischen Legitimation, das sich insbes. in § 3 Abs. 1 lit. b der PGR-Satzung wiederfindet, ausgehebelt.

05.07.2010

eMail des PGR-Vorsitzenden an den geschäftsführenden Vorstand des KV mit dem Vorschlag, dem Dechanten in einer gemeinsamen eMail die Beschlüsse von KV und PGR mitzuteilen.

(VB Dokument 3: EMail PGR-Vorsitzender …)

Der Dechant hatte in der Vorlage zu den Beschlüssen der Gremien aller drei Pfarreien des Dekanats Bad Godesberg um die Verabschiedung des „Vorbehaltsbeschlusses“ in der durch die Rendantur vorgelegten Form gebeten (vgl. eMail der Rendantur vom 30.04.2010).

            Beide Gremien des Burgviertels (KV und PGR) hatten jeweils einstimmig anders bzw. modifiziert entschieden (es war ja nicht die Arbeit der Steuerungsgruppe und die Koordination der Prozesse abgelehnt worden; es wurde nur gefordert, dies im Wege der konsensualen Abstimmung unter gleichberechtigten Partnern zu tun).

            Vor diesem Hintergrund hielt es der PGR-Vorsitzende des Burgviertels für seine Pflicht und auch dem Anstand entsprechend, den Dechanten über diesen Sachverhalt zu informieren.

Mai/Juni 2010

Auch andere Gremien haben Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorbehaltsbeschlusses.

In der Sitzung am 15.12.2010 gab Pfarrer Powalla dazu auch keine eindeutige Stellungnahme ab, sondern erklärte, man habe den Beschluss nicht abgelehnt, aber auch nicht angenommen, aber man habe darüber entschieden. (Frage: Was nun??) Auch auf mehrfache Nachfrage war ein eindeutiges Statement nicht zu erhalten. Der KV der Südpfarrei hat den „Vorbehaltsbeschluss“ so gefasst, wie er vorgelegt worden ist, oder (wie geschehen), er hat den Beschluss eben nicht oder nicht so gefasst.

06.07.2010

Antwort des KV-geschäftsführenden Vorstands an PGR-Vorsitzenden, dass Information nicht notwendig sei, weil er Herrn Dr. Picken bereits mündlich informiert habe.

(VB Dokument 4: Antwort des KV-Vorsitzenden …)

Warum der Dechant nicht schriftlich informiert werden sollte, erschloss erst der weiteren Verlauf der Ereignisse. Offensichtlich war an den Dechanten keine Kommunikation erfolgt, ansonsten hätte seine Reaktion nicht so ausfallen können, wie seine eMails vom 08.07.2010 und vom 19.07.2010 belegen. Vielleicht sollte versucht werden, die Sache „auf kleiner Flamme“ zu halten und durch das Schaffen von Fakten die Dinge auch ohne „Vorbehaltsbeschluss“ in die gewünschte Richtung zu lenken.

08.07.2010

Information des Dechanten über die Beschlüsse durch den PGR-Vorsitzenden allein.

(VB Dokument 5: Vorbehaltsbeschluss Email1 CB …)

S. oben, Anm. zum 05.07.2010.

08.07.2010

Antwort des Dechanten an PGR-Vorsitzenden. Wesentliche Inhalte:

-          Einseitige Niederlegung der Weiterarbeit am „Prozess 2013“

-          Behauptung, auch die Gremien der Südpfarrei hätten für den Vorbehaltsbeschluss gestimmt

-          Behauptung, die Vorgehensweise sei allseits so abgestimmt

(VB Dokument 6: Vorbehaltsbeschluss Antwort P1)

Die einseitige Niederlegung der Arbeiten am „Prozess 2013“ zeigt, dass der Dechant, aus welchen Gründen auch immer, offensichtlich kein Interesse an einem Prozess hat, der sich durch eine auf der Basis der Gleichberechtigung aller Partner geprägte Arbeitsweise auszeichnet.

            Diese Art von Prozess im Wege der Abstimmung ist aber nach Überzeugung von PGR und KV im Burgviertel unerlässlich, um die Menschen auf dem „Weg 2013“ mitzunehmen. Die Arbeit der Gremien soll den Menschen dienen, nicht irgendwelchen Prozessen oder Gremien oder gar Einzelpersonen. Daher war es die Pflicht der gewählten Gremien, die Rechte und Interessen der sie Wählenden, nämlich der Gemeindemitglieder, wahrzunehmen und dies auch kundzutun.

            Aus Sicht der großen Mehrheit beider Gremien (KV und PGR) sowie der Kirchenausschüsse des Burgviertels wäre der „Prozess 2013“ reibungslos durchzuführen gewesen, wenn man die Gemeindemitglieder mit auf diesen Weg genommen hätte, was leider nicht mehr erfolgen konnte.
Aus diesem Grunde hatte der PGR des Burgviertels beschlossen, im Januar 2011 im Rahmen des Neujahrsempfangs zu einer Gemeindeversammlung gem. § 11 Abs. 2 PGR-Satzung einzuladen, um über den Stand der Maßnahmen zur Umsetzung des „Prozesses 2013“ (Planungen für Bauten, Stand der Arbeiten an den Inhalten des geplanten „Geistlichen Zentrums“, Stand der Arbeiten am Pastoralkonzept für das Burgviertel etc.) zu informieren.

12.07.2010

Brief des PGR-Vorsitzenden an Weihbischof Dr. Koch. Wesentliche Inhalte:

-          Keine Ablehnung des „Prozesses 2013“ durch die Beschlüsse von KV und PGR des Burgviertels

-          Werben für ein Procedere der Koordination der Zusammenarbeit statt der Subordination

-          Bitte um Mitteilung der Meinung des Generalvikariats zum Thema „Vorbehaltsbeschluss“, da an die Gremien bislang nichts kommuniziert worden ist

[Anmerkung: Der Brief wurde bislang nicht beantwortet]

(VB Dokument 7: Vorbehaltsbeschluss Brief an WB Koch)

Da sich das Generalvikariat (GV) gegenüber den Gremien, aber auch gegenüber den Gemeinden zur Art und Weise der Umsetzung des „Prozesses 2013“ bislang nicht ein einziges Mal offiziell geäußert hatte (es lagen nur die Aussagen des Dechanten zu diesem Thema vor), war es aus Sicht des PGR des Burgviertels an der Zeit, diese Fragestellungen über den Weihbischof einer Klärung zuzuführen.

            Wieder wurde der „Prozess 2013“ nicht in Frage gestellt. Wieder wurde in dem Schreiben dafür geworben, die Dinge doch im guten Einvernehmen miteinander und im Wege der Konsensfindung umzusetzen, um die Menschen mitzunehmen.

            Leider hat sich das GV bis heute zu diesen Fragen nicht geäußert. Lediglich die Proclamanden des Kardinals, in denen dieser seine Personalpolitik bestätigt, geben einen indirekten Hinweis auf die Haltung des GV zu den aufgeworfenen Fragestellungen.

18.07.2010

Email des PGR-Vorsitzenden an Dechant Dr. Pikcken. Wesentliche Inhalte:

-          Bekenntnis zum „Prozess 2013“

-          Erläuterung der rechtlichen Erwägungen zur „Steuerungsgruppe“

-          Bitte um Berücksichtigung, dass Burgviertel erst seit einem guten Jahr fusioniert wurde, daher etwas Zeit notwendig, um die Menschen auf dem Weg „2013“ mitzunehmen

-          Angebot der Zusammenarbeit in gleichberechtigter Koordination der drei Gemeinden unter Federführung des Dechanten

-          Bekräftigung unserer Bereitschaft zur Zusammenarbeit

(VB Dokument 8: 2. Email des PGR-Vorsitzenden an Dechant Dr. Picken)

Auch hier nimmt der PGR-Vorsitzende in allen Fragen eine konstruktive Haltung ein und lobt und befürwortet die Ideen des Dechanten in vielen Bereichen. Die Grundfrage, wie miteinander umgegangen werden soll, wird darin in einem sehr versöhnlichen Ton deutlich gemacht. Namentlich die Frage, wie die Menschen mitgenommen werden sollen, um die es bei dem Ganzen schließlich geht, wird eindringlich dargelegt. (Der PGR hat sich stets als Diener der Gemeindemitglieder verstanden, denn: „Eine Kirche, die nicht dient, dient zu nichts.“ [Erzbischof Zollitsch].)

19.07.2010

Antwort des Dechanten auf eMail des PGR-Vorsitzenden vom 18.07.2010. Wesentliche Inhalte:

-          Selbstverpflichtung, Beschlüsse von der Steuerungsgruppe genehmigen zu lassen, sei wesentliches Element für den „Prozess 2013“

-          Dennoch könnten die Gremien die Entscheidungen der Steuerungsgruppe ignorieren. „Juristische Fragestellungen sind deshalb obsolet.“

-          Nur unter diesen von ihm gesetzten Bedingungen sei er bereit, den „Prozess 2013“ zu leiten.

(VB Dokument 9: Vorbehaltsbeschluss Antwort P2)

Trotz der sehr konstruktiven und versöhnlichen Haltung der Gemeinde des Burgviertels (vgl. eMail des PGR-Vorsitzenden vom 18.07.2010) bleibt der Dechant bei seiner harten Linie: Keine Kompromisse, keine Diskussion; allein was er sagt, ist richtig.

August 2010

Telefonat des PGR-Vorsitzenden mit Weihbischof Dr. Koch zur aktuellen Lage der Pfarrgemeinde im Burgviertel.

Sept. 2010

Weiteres ausführliches Telefonat des PGR-Vorsitzenden mit Weihbischof Dr. Koch zur aktuellen Lage der Pfarrgemeinde im Burgviertel. Hinweis auf Brisanz der Situation und auf Klärungsbedarfe.

In mehreren Telefonaten hat der PGR-Vorsitzende versucht, die Dinge noch zu wenden. Dabei war der Weihbischof stets konstruktiv und diskutierte die Dinge sehr offen und verbindlich. Es wurden auch alle möglichen Lösungsalternativen besprochen und der PGR-Vorsitzende gewann aus diesen Gesprächen den Eindruck, dass sich etwas bewegen ließe.

28.10.2010

Gemeinsame Gremiensitzung von KV und PGR des Burgviertels. Beschluss, ein Gespräch zunächst mit Weihbischof Dr. Koch allein zu führen, um die tiefgreifenden Probleme unserer Pfarrei zunächst „unter vier Augen“ zu besprechen.

Diese Sitzung wird als eine der denkwürdigsten in die Geschichte der Pfarrgemeinde Im Burgviertel eingehen. Was die versammelten Gremienmitglieder dort hören und erleben mussten, kann kaum in Worte gefasst werden. Wenn Sie dazu Näheres wissen wollen, sprechen Sie KV- oder ehemalige PGR-Mitglieder an.

            Neben diesen Vorkommnissen wurde in dieser Sitzung einmütig der Beschluss gefasst, zunächst ein Gespräch mit Weihbischof Dr. Koch alleine zu führen, da durch die ganzen Vorkommnisse der letzten Wochen die zentralen Belange der Pfarrgemeinde im Burgviertel betroffen waren. Nach diesem Gespräch sollten weitere Gespräche unter Hinzuziehung anderer an den Dingen Beteiligter (z. B. des Dechanten) stattfinden.

01.11.2010

Telefonat des PGR-Vorsitzenden mit Weihbischof Dr. Koch mit der Bitte um dringendes Gespräch der Gremien mit dem Weihbischof. Avis des 09.11.2010 als möglichen Gesprächstermin (noch nicht fest vereinbart) durch das Sekretariat des Weihbischofs.

Aufgrund der Dringlichkeit der Lage war ein zeitnahes Gespräch mit dem Weihbischof im Interesse aller Gemeindemitglieder des Burgviertels unerlässlich. Dafür setzten sich der PGR und der KV (letzterer zumindest mehrheitlich) ein. In diesem Telefonat äußerte Weihbischof Dr. Koch den Wunsch, jetzt nicht mehr mit Einzelnen reden zu wollen, sondern „alle an einen Tisch“ zu holen. Dies wurde vom PGR-Vorsitzenden nachhaltig unterstützt.

05.11.2010

Um die Lage zu befrieden und um das Gespräch mit dem Weihbischof im Vorfeld nicht zu belasten, stimmen KV und PGR des Burgviertels der Vereinbarung mit dem Generalvikariat und dem Dekanat zu, bis auf weiteres keine öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu unternehmen.

Dieses „Moratorium“ wurde vor dem Hintergrund geschlossen, dass seitens des Weihbischofs ein zeitnaher Gesprächstermin in Aussicht gestellt worden war. Im Nachhinein betrachtet, war es ein großer Fehler gewesen, sich darauf zu verlassen. Denn kaum, dass die Kirchenleitung sich auf das Schweigen der Gremien verlassen konnte, fühlte sie sich offensichtlich nicht mehr bemüßigt, einen zeitnahen Termin für ein Gespräch zu finden.

Nach dem 05.11.2010

Anruf des Sekretariats des Weihbischofs: Kein Gespräch am 09.11.2010, weil Termin bereits anderweit vergeben.

Diese Tatsache stützt die These zum 05.11.2010.

11.11.2010

Dringliche Terminanfrage bei Weihbischof Dr. Koch durch den stv. KV-Vorsitzenden und den PGR-Vorsitzenden. Bitte um einen zeitnahen Termin im November, da Dezember-Termine knapp vor Weihnachten schwer zu realisieren seien.

(GV Dokument 2: Terminanfrage an WB Koch)

Die hohe Dringlichkeit und die Brisanz der Lage werden hier noch einmal besonders deutlich: Sowohl KV als auch PGR wenden sich in höflichen, aber deutlichen Worten, die die Lage verdeutlichen, an „ihren“ Weihbischof mit der Bitte um Hilfe.

Nach dem 11.11.2010

Avis eines Gesprächs durch Diakon Oetterer für „Ende Nov. / Anfang Dez.“ 2010.

(GV Dokument 1: Email GV mit Terminavis)

Trotz der dringlichen Bitte (s. oben zum 11.11.2010) Avis eines Gesprächs erst für „Ende November / Anfang Dezember“.

17.11.2010

Brief WB Koch an P. Josey: Terminavis für 15.12.2010 oder 16.12.2010.

(GV Dokument 3: Termin final von WB Koch)

Was „Ende November / Anfang Dezember“ in der Lesart der Leitung des Bistums heißt, kann hier nachvollzogen werden.

            Hier kann nur eine Schlussfolgerung gezogen werden: Der Termin sollte so weit als möglich an Weihnachten herangerückt werden, um den Laien die Teilnahme daran zu erschweren Anders kann das Verhalten des Weihbischofs in dieser Lage nicht gedeutet werden. Es sei aber deutlich gemacht, dass dies eine Vermutung ist, keine Tatsache. Ein jeder möge sich dazu seine eigenen Gedanken machen …

18.11.2010

Brief des stv. KV-Vorsitzenden und des PGR-Vorsitzenden des Burgviertels mit nochmaliger dringender Terminbitte Ende Nov./Anfang Dez., wie von Diakon Oetterer avisiert sowie zunächst um Gespräch mit WB Koch allein.

(GV Dokument 4: Brief von PGR und KV …)

Nochmalige, fast flehentliche Bitte um Hilfe.

22.11.2010

Brief von WB Koch: Ablehnung des Gesprächs ohne Beteiligung Dechant.

(GV Dokument 5: Reaktion WB Koch)

Die Antwort auf eine dringende Bitte der Pfarrgemeinde an „ihren“ „Hirten“. Sieht so „Hirtentum“ im Erzbistum Köln aus? Es ging bei dem geplanten Gespräch nicht darum, „Anschuldigungen“ zu erheben, sondern über Fakten zu sprechen. Die eMails sprechen für sich. Daher kann an dieser Stelle nur wiederholt diese Behauptung zurückgewiesen werden, man hätte hier „Anschuldigungen“ erheben wollen. Es ging doch um etwas ganz anderes: Um die Frage, wie der „Prozess 2013“ umgesetzt werden soll: So, dass die Menschen ihn verstehen? So, dass die Menschen ihn auch mitgehen? So, dass die Menschen sich mit den damit verbundenen Umstellungen vertraut machen können? Oder so, dass Strukturen geschaffen werden, koste es was es wolle? Dass die Meinung der Menschen nichts zählt? Dass nur einige Leute die Wahrheit gepachtet haben?

24.11.2010

Brief von WB Koch: Ablehnung eines anderen als des bereits vorgegebenen Termins.

(GV Dokument 6: Termin Dezember WB Koch)

Kein Kommentar …